Notfalls bis Karlsruhe
"Zeit"-Redakteure verurteilt.
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Das Hamburger Amtsgericht hat drei Redakteure der Wochenzeitung "Die Zeit" wegen eines Berichts über die große Datenlöschaktion im Bundeskanzleramt zum Ende der Ära Helmut Kohl für schuldig befunden, gegen den Paragrafen 353 d des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben.
Dieser umstrittene Paragraf verbietet es, "amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens in ...