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Gemeinderat bringt planungsrechtliches Verfahren für Einkaufsmarkt in Gang.
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SEELBACH. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einkaufsmarkt zu schaffen, sind zwei Verfahren notwendig. Der Bebauungsplan "Ortsrand Steinbach" wird erweitert. Dieses Verfahren hat der Gemeinderat am Montag mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Außerdem muss der Flächennutzungsplan fortgeschrieben werden. Dieses Verfahren setzt der Gemeinsame Ausschuss in seiner Sitzung am 17. Mai in Gang.
Es war eine schwere Geburt, bis der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Bebauungsplans "Ortsrand Steinbach" endlich gefasst hatte. Der Radweg, die vorgesehene ...