Account/Login

Noch einmal Heu und Apfeltrester

Jagdpächter dürfen Schalenwild nur bis 31. März füttern, dann gilt das gesetzliche Verbot.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Winterfütterung von Schalenwild wu...as Verbot tritt am 31. März in Kraft.   | Foto: dpa
Die Winterfütterung von Schalenwild wurde im neuen Landesjagdgesetz verboten. Das Verbot tritt am 31. März in Kraft. Foto: dpa
EISENBACH. Wildtiere haben es bei den Schneehöhen, wie sie beispielsweise im Januar herrschten, besonders schwer ihren täglichen Nahrungsbedarf zu decken – und das nicht nur über wenige Tage, sondern in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel