Account/Login

Mit Gewinn leben

Noch Chancen auf die Inflationsprämie

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber als steuerfreie Prämie zahlen.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber als steuerfreie Prämie zahlen. Foto: Christin Klose (dpa)
Wegen stark steigender Lebenshaltungskosten hatte die Bundesregierung im Oktober 2022 per Gesetz die Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro geschaffen. Diese darf noch bis Ende 2024 fließen. Auch eine Auszahlung in Teilbeträgen ist möglich. Hat der oder die Arbeitgebende also beispielsweise 2022 bereits 1000 Euro als Inflationsausgleichsprämie springen lassen und 2023 nochmals 1000 Euro, ist in diesem Jahr eine weitere steuer- und abgabenfreie Zahlung von bis zu 1000 Euro möglich.
Alle Folgen der BZ-Verbraucherkolumne: Mit Gewinn leben

Wer allerdings bereits 3000 Euro auf einen Schlag oder in Teilbeträgen erhalten hat, scheidet aus. Es sei denn, man ist in einem neuen Unternehmen tätig: Wer sich bereits über 3000 Euro freuen durfte, jetzt aber einen neuen Arbeitgeber oder eine neue Arbeitgeberin hat, kann nochmals eine Prämie von bis zu 3000 Euro erhalten. Wichtig: Die Sonderzahlung muss zum Beispiel auf der Gehaltsabrechnung als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Nur dann bleibt sie steuerfrei. Und: Ein Anspruch auf Auszahlung besteht für Arbeitnehmende nicht, denn das Ganze ist eine freiwillige Zuwendung.

Jörg Strötzel ist Steuerberater und Vorstandschef der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Die VLH erstellt die Einkommensteuererklärung für Mitglieder: http://www.vlh.de

Ressort: Wirtschaft

Dossier: Mit Gewinn leben

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 16. November 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.

Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren


Weitere Artikel