Mit Gewinn leben
Noch Chancen auf die Inflationsprämie
Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen.
Sa, 16. Nov 2024, 14:00 Uhr
Wirtschaft
Thema: Mit Gewinn leben
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Wer allerdings bereits 3000 Euro auf einen Schlag oder in Teilbeträgen erhalten hat, scheidet aus. Es sei denn, man ist in einem neuen Unternehmen tätig: Wer sich bereits über 3000 Euro freuen durfte, jetzt aber einen neuen Arbeitgeber oder eine neue Arbeitgeberin hat, kann nochmals eine Prämie von bis zu 3000 Euro erhalten. Wichtig: Die Sonderzahlung muss zum Beispiel auf der Gehaltsabrechnung als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Nur dann bleibt sie steuerfrei. Und: Ein Anspruch auf Auszahlung besteht für Arbeitnehmende nicht, denn das Ganze ist eine freiwillige Zuwendung.
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