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Niederlage für AfD-Politiker

Landesverfassungsgericht verwirft Klagen gegen vorübergehenden Ausschluss aus dem Landtag.  

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STUTTGART (dpa). Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon sind mit ihren Klagen gegen ihren zeitweise verhängten Ausschluss aus dem baden-württembergischen Landtag gescheitert. Das Landesverfassungsgericht entschied am Montag in Stuttgart, dass sowohl der Sitzungsausschluss als auch die vorangegangenen Ordnungsrufe rechtens gewesen seien. Es gab damit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Recht.

Aras hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und den drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Der Grund: ...

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