Unwetterfolgen
Nicht versichert? Hochwasserschäden sind teilweise steuerlich absetzbar
Wer Hochwasserschäden am Gebäude oder im Haus von einer Versicherung ersetzt haben möchte, braucht in der Regel einen Elementarschutz. Fehlt dieser, sind die Kosten für Reparaturen absetzbar.
Christoph Jäsch (dpa)
Mi, 14. Aug 2024, 12:00 Uhr
Haus & Garten
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