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Unwetterfolgen

Nicht versichert? Hochwasserschäden sind teilweise steuerlich absetzbar

  • Christoph Jäsch (dpa)

  • Mi, 14. August 2024, 12:00 Uhr
    Haus & Garten

     

Wer Hochwasserschäden am Gebäude oder im Haus von einer Versicherung ersetzt haben möchte, braucht in der Regel einen Elementarschutz. Fehlt dieser, sind die Kosten für Reparaturen absetzbar.

Immer wieder sind Menschen in Deutschland von Überschwemmungen betroffen. Und trotzdem ist laut dem Gesamtverband der Versicherer nur etwa jedes zweite Haus mit einer Elementarschadenversicherung ausgestattet, die für etwaige Schäden aufkommen würde. Viele Betroffene müssen Hochwasserschäden also auf eigene ...

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