Nicht überall darf geböllert werden

BZ-Abo In den beiden Altstädten von Waldshut-Tiengen gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadtpolizei kontrolliert in der Silvesternacht. Bei Verstößen werden mindestens 500 Euro fällig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Herzlich Willkommen 2025 heißt es bald...ternacht Verbotszonen für Pyrotechnik.  | Foto: Sina Schuldt (dpa)
Herzlich Willkommen 2025 heißt es bald. In Waldshut-Tiengen gibt es in der Silvesternacht Verbotszonen für Pyrotechnik. Foto: Sina Schuldt (dpa)
Eigentlich ist das Böllern ganzjährig untersagt. Lediglich an Silvester und Neujahr, von 31. Dezember bis 1. Januar, gibt es Ausnahmen: An diesen beiden Tagen kann jeder ab 18 Jahren zündeln und knallen. Aber auch hier gibt es bestimmte Regeln: In ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,90 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel