In den beiden Altstädten von Waldshut-Tiengen gilt ein Feuerwerksverbot. Die Stadtpolizei kontrolliert in der Silvesternacht. Bei Verstößen werden mindestens 500 Euro fällig.
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Eigentlich ist das Böllern ganzjährig untersagt. Lediglich an Silvester und Neujahr, von 31. Dezember bis 1. Januar, gibt es Ausnahmen: An diesen beiden Tagen kann jeder ab 18 Jahren zündeln und knallen. Aber auch hier gibt es bestimmte Regeln: In ...