Nicht so teuer wie befürchtet
Konzerne dürfen Verluste von Töchtern nur begrenzt verrechnen.
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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass die steuermindernde Anrechnung der Verluste ausländischer Tochterfirmen nicht generell verboten werden darf. Die Hürden für eine Anrechnung sind allerdings recht hoch, sodass wohl keine Steuerausfälle in Milliardenhöhe drohen.
Geklagt hatte die englische Bekleidungsfirma Marks & Spencer. Sie hatte mit ihren Töchtern in Belgien und Frankreich hohe Verluste gemacht ...