Nicht Kurier, sondern der Lieferant
Gericht verurteilt 30-jährigen Lahrer wegen Handels mit Drogen zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten.
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LAHR/OFFENBURG. Das Offenburger Schöffengericht hat einen 30-jährigen Mann aus Lahr wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Der Angeklagte darf keine Drogen mehr konsumieren, dies wird mit 20 Urinkontrollen überwacht. Außerdem hat er 50 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Zur Vorgeschichte: Weil sich am 20. März gegen 23.40 Uhr mehrere Männer mit zwei Fahrzeugen auf einem Pendlerparkplatz in Biberach verdächtig benahmen, entschlossen sich vorbeifahrende Polizeibeamte zu ...