Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Laut Verdi werden diese Leistungen jedoch oft vorenthalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Markus Klemt sagt: "Das ist gängige Praxis." Der Gewerkschaftsvertreter, zuständig für den Handel im Verdi-Bezirk Südbaden Schwarzwald, wird seiner Darstellung nach oft damit konfrontiert, dass 450-Euro-Jobber und Aushilfen in seiner Branche weder eine Entlohnung für einen Feiertag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bekommen. ...