Nicht jede Bewertung zählt
Bundesgerichtshof: Das Internet-Portal Yelp darf Kundenbewertungen unberücksichtigt lassen.
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KARLSRUHE (dpa). Internet-Bewertungen können über den Erfolg von Unternehmen mitentscheiden. An welche Regeln muss sich ein Bewertungsportal wie Yelp dabei halten? Eine Unternehmerin, die Fitnessstudios im Raum München betreibt, fühlte sich unfair behandelt, weil viele positive Bewertungen für die Gesamtnote unberücksichtigt blieben – und verlor jetzt in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). (Az. VI ZR 495/18 u.a.)
Yelp darf demnach seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Der VI. Zivilsenat hob am Dienstag ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf. Die ...