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Beruf & Karriere

Nicht immer darf gekündigt werden

Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit, Schwerbehinderte, Wehrpflichtige und Betriebsräte stehen unter besonderem Schutz und haben ein Sonderkündigungsrecht.  

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Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt die Richtung vor, wenn es um die Kündigung von Arbeitsverhältnissen geht. Zahlreiche Tarifverträge haben die für sie erlaubten Möglichkeiten ausgeschöpft und für ihre Branchen spezielle Kündigungsregeln aufgestellt. Doch für mehrere Personengruppen hat das Gesetz ein Sonderrecht geschaffen.

SCHWANGERE
Das Gesetz verbietet Arbeitgebern, einer schwangeren Mitarbeiterin zu kündigen. Das gilt nicht nur für die Dauer der Schwangerschaft, sondern für vier weitere Monate nach der Entbindung.
Und wenn der Chef nichts von der Schwangerschaft weiß? Kündigt er einer solchen Frau, dann hat sie – sofern sie sich bisher noch nicht geäußert hat – zwei ...

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