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Nicht genügend Sorgfalt

Lkw-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt.  

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Das Amtsgericht hat gestern einen 47-jährigen Berufskraftfahrer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Der Anklagte war am 10. April 2007 auf dem Hof einer Lkw-Werkstatt in Freiburg mit seinem 40-Tonner nebst Anhänger einen engen Bogen gefahren, um zu wenden, und hatte dabei einen Fußgänger übersehen. Der wurde vom rechten Vorderrad erfasst, überrollt und dabei getötet.

"Ich habe den Fußgänger nicht gesehen", beteuert der Angeklagte, der im Jahr zwischen 120 000 und 150 000 Kilometer mit seinem Lkw zurücklegt. An jenem Apriltag war ihm beim Ausladen in Freiburg ein defekter ...

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