Vom 1. Juli an gibt es mehr Auswahl bei der Rechtsberatung / In bestimmten Fällen dürfen jetzt auch Erfolgshonorare ausgehandelt werden / Von Christian Rath
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Bürger haben vom kommenden Dienstag an mehr Auswahl, wenn sie juristischen Rat einholen wollen. Am 1. Juli tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Zwar soll die Führung von Prozessen und die außergerichtliche Beratung grundsätzlich weiter in der Hand von Rechtsanwälten bleiben, doch wurde das Anwaltsmonopol behutsam gelockert.
Künftig ist im Gesetz ...