Ein gut integrierter Afghane, der in Bad Säckingen lebt, bekommt nach einem Urteil Probleme mit dem Ausländerrecht. Unbedarft hatte er ein jugendpornographisches kurzes Video einmal weitergeleitet.
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Wegen Verbreitung kinderpornographischer Daten musste sich ein in Bad Säckingen lebender Mann vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts in Bad Säckingen verantworten. Verurteilt wurde er wegen Verbreitung jugendpornographischen Materials. Im Strafmaß ist dies ein Unterschied.
Der Besitz und die einmalige Verbreitung ...