Neue Regeln für die Stände
Gebührenfreiheit galt nur vorübergehend / Jetzt gibt es aber auch für den Standort Vorschriften.
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RHEINFELDEN (dh). Viele Vereine, Kindergärten oder Schulklassen bessern sich ihre Kasse gerne mit Verkaufsständen in der Innenstadt auf. Während diese im vergangenen Jahr zeitweise von den Gebühren befreit waren, müssen die Aufsteller jetzt wieder ihren Obolus an die Stadt abführen. Außerdem gelten neue Regeln.
Von April bis Dezember 2003 galt eine zeitlich befristete Gebührenbefreiung für Stände von Vereinen oder Schulen, wie Falk Oess, der im Bürgerbüro die Anträge für derartige ...