Neue Hebesätze
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Aufgrund der neuen, ab 2025 geltenden Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer mussten auch in Schönau die Hebesätze angehoben werden. Rechnungsamtsleiterin Yvonne Wagner stellte im Gemeinderat die ermittelten Hebesätze vor: Die Verwaltung empfahl, die Grundsteuer A auf 360 Prozent und die Grundsteuer B auf 480 Prozent festzulegen. Mechthild Münzer (CDU) monierte, dass Bürger mit größerem Grundstück nun deutlich mehr zahlen müssten. Indes habe man bereits Kindergarten- und Friedhofsgebühren angehoben und würde nun noch mehr beim Bürger abknöpfen. "Die Gemeinde hat durch die neuen Hebesätze nicht mehr Erträge", entgegnete Wagner. Auch CDU-Fraktionssprecher Alexander Knobel sagte, dass er nun erheblich mehr bezahlen müsse, "aber grundsätzlich machen wir die Regeln nicht". Und Knobel weiter: "Wir müssen schauen, dass die Gemeindekasse gleich gefüllt bleibt, einen Steuerverlust in unserer Kasse können wir uns nicht leisten." Einhellig stimmte der Gemeinderat der neuen Hebesatzsatzung zu. Zur Berechnung: Bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer für das Jahr 2025 steht am Anfang der Grundsteuerwert, der sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert – der von einem kommunalen Ausschuss festgelegt wurde – zusammensetzt. Dieser Grundsteuerwert wird dann mit der sogenannten Steuermesszahl, die gesetzlich vorgegeben ist, multipliziert: Heraus kommt der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert, der von jeder Gemeinde individuell festgesetzt wird. Das Ende dieser Rechnung markiert dann die Grundsteuer.
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