Neue Chancen für Selbstvermarkter?
Unterschiede zwischen nationalen und EU-zugelassenen Fleischbetrieben werden aufgehoben / Leitlinie vorgestellt.
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BRACKENHEIM/BONNDORF. Im nächsten Jahr fallen die Unterschiede zwischen national registrierten Fleischbetrieben und EG-zugelassenen Schlachtbetrieben. Das bedeutet im Klartext: Auch kleine Metzgereien benötigen den Segen aus Brüssel. Zur Umsetzung des neuen EU-Rechtes wurde nun eine Leitlinie für Fleischhygiene erarbeitet. Vom Verband der Industrie saß Dr. Klaus-Josef Högg, Betriebsleiter der Bonndorfer Fleischwarenfabrik Adler, am Verhandlungstisch.
"Die Umsetzung des neuen EU-Rechts in Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben wird durch die Leitlinie des Landes Baden-Württemberg erleichtert", stellte die Staatssekretärin des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch bei der Tagung "EU-Recht und Fleischhygiene", in Brackenheim ...