Account/Login

Neue Architektur in der Altstadt

Der denkmalgeschützte "Löwen" und sein praktischer Anbau aus den 1960er Jahren / Was die Altstadtsatzung aussagt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAHR. Das Restaurant Löwen, ein prächtiger Fachwerkbau, steht unter Denkmalschutz. Der aus den 60er Jahren stammende Anbau nach Norden hin nicht. An der Größe und an der Architektur des zu erneuernden Hauses nach den Plänen von Architekt Jürgen Grossmann scheiden sich die Geister, wie auch Leserbriefe deutlich machen. Dabei fällt immer wieder das Stichwort Altstadtsatzung.

Die Lahrer Altstadtsatzung stammt aus dem Jahr 1981. "Sie ist eine Erhaltungssatzung", sagte auf Anfrage Stadtbaumeister Rainer Kary, der auch über das Baugesuch von Jürgen Grossmann zu befinden hat. Selbstverständlich werde das ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel