Neue Abrechnung für Nutzung der Hohberger Hallen

Ab April zahlen Hallennutzer in Hohberg für reservierte Zeiten, unabhängig von der Nutzung. Das hat der Gemeinderat am Montag einstimmig beschlossen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Gemeinderat Hohberg hat am Montag einstimmig und eine in Teilen neu gefasste Entgeltregelung für die Nutzung der Hohberger Hallen beschlossen. Die Maßnahme ist im Verwaltungsausschuss Ende Oktober nichtöffentlich und im Gemeinderat Anfang Dezember öffentlich vorberaten worden.

Die wesentliche Änderung betrifft das Abrechnungssystem für den regulären Trainings- und Übungsbetrieb. Bisher mussten Vereine und Gruppen nach Quartalsende die tatsächliche Nutzung im Trainingsbetrieb der Verwaltung melden, die dann auch in Rechnung gestellt wurde. Da sei es schon vorgekommen, dass ein Verein zum Jahresbeginn Belegstunden angemeldet hat, diese aber nicht nutzte und die somit nicht abgerechnet wurden. Das Abrechnungssystem ändert sich vom 1. April 2025 an dahingehend, dass Vereinen und Gruppen grundsätzlich die im Belegungsplan reservierten Zeiten – ungeachtet der tatsächlichen Nutzung – quartalsweise in Rechnung gestellt werden. So müssen die Nutzer keine einzelnen Stundennachweise mehr vorlegen. Damit würde sich für Nutzer und Gemeinde der Verwaltungsaufwand merklich reduzieren.

Für kulturelle und sonstige Veranstaltungen sind weiterhin Hallennutzungs- Verträge abzuschließen. Veranstaltungen, die lediglich auf dem Außengelände der Hallen stattfinden, sind kostenfrei. Für Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen aus Hohberg in der Harmoniehalle Niederschopfheim reduziert sich – bis zur endgültigen Sanierung der Halle – das Entgelt um 50 Prozent.

Für Veranstaltungen von Einrichtungen der Gemeinde und Kirchen sowie für Aktionen, deren Erlös wohltätigen Zwecken dient, kann auf Antrag das Entgelt erlassen werden. In diesem Fall ist von Veranstaltern nur die Umsatzsteuer zu entrichten, die von der Gemeinde ans Finanzamt abgeführt werden muss.

Bei jeglicher Art von Veranstaltungen werden die Hallennutzer vertraglich zum sparsamen Umgang mit Energie und Wasser, sowie zum Verschließen von Fenstern und Türen verpflichtet, den Entgelten wird die Umsatzsteuer noch hinzugerechnet.
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel