Neubau orientiert sich am Original

WIEDERSEHEN! Wie aus dem "Dinghof" erst der "Weiherhof", dann der "Spitalhof", ein Bauernhof und nun ein Wohnhaus wurde .  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der letzte Rest des einstigen „D...e bis 1981 landwirtschaftlich genutzt.  | Foto: Hans Sigmund
1/2
Der letzte Rest des einstigen „Dinghofes“ wurde bis 1981 landwirtschaftlich genutzt. Foto: Hans Sigmund

HERDERN. Anfang November 2011 berichteten wir in der "Wiedersehen!"-Serie, wie Herdern zu seinem Stadtteilwappen kam. Dieses wurde im Jahre 1542 dem Eigentümer des ehemaligen "Dinghofes" (herrschaftlicher Gutsbetrieb), dem Arzt und Apotheker Joachim Schiller für seine Verdienste um Freiburg verliehen. Heute wollen wir die weitere Geschichte des im frühen Mittelalter wichtigsten Gebäudes von Herdern behandeln.

Nachdem Joachim Schiller in den Jahren 1539 bis 1545 in der Freiburger Innenstadt die beiden stattlichen Gebäude "Zum Rechen" und "Zum Phönix" erbaut hatte, in die später die Universität und seit dem 20. Jahrhundert auch ein Teil des Rathauses einzog, verkaufte er 1542 sein Eigentum in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel