In der Schweiz gilt ab sofort ein verschärftes Sexualstrafrecht. Nach dem Prinzip "Nein heißt Nein" liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung jetzt schon dann vor, wenn es gegen den Willen des Opfers zu Handlungen kommt. Als Ablehnung werden nicht nur Worte oder Gesten gewertet, sondern auch, wenn das Opfer aus Angst erstarrt. Bislang lag eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach Schweizer Recht erst dann vor, wenn der Täter oder die Täterin das Opfer bedroht oder Gewalt ausgeübt hatte. In Deutschland ist eine ähnliche "Nein heißt Nein"-Regelung bereits seit 2016 in Kraft. Nach dem geänderten Schweizer Recht ist auch das heimliche Abziehen eines Kondoms beim Sex verboten. Dem Bundesamt für Justiz zufolge wird diese Praktik im Gesetz zwar nicht erwähnt, doch sie fällt unter den neu gefassten Paragrafen 190, mit dem Sex gegen den Willen eines Menschen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren