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Narrenfreiheit ist nicht grenzenlos

Ute Wehrle
  • Do, 31. Januar 2008
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche unbeschadet die tollen Tage überstehen.

BAD KROZINGEN. Über die tollen Tage herrscht bekanntlich Narrenfreiheit. Doch beim Jugendschutz hört sie auf. Und damit es diesbezüglich zu keinen Missverständnissen kommt, hat Jugendreferent Stephan Busch Veranstalter im Vorfeld schriftlich über die wichtigsten Bestimmungen informiert, um an ihr Verantwortungsgefühl für noch nicht volljährige Narren zu appellieren.

"Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Erwachsene", betont der Jugendreferent. Deshalb werden bei Verstößen sowohl Veranstalter als auch Eltern vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen.
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