Account/Login

200 Jahre Stadtrechte

Nächstes Jahr wird groß gefeiert

Das Herbolzheimer Festprogramm für das Jubiläum "200 Jahre Stadtrechte" im kommenden Jahr steht. Geplant sind mehrere Veranstaltungen. Die Höhepunkte sind der Festakt am 27. Januar und das Jubiläumswochenende von 2. bis 4. Juli.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Viele  Blicke richten sich im Breisgau im kommenden Jahr auf Herbolzheim.  | Foto: Siegfried Gollrad
Viele Blicke richten sich im Breisgau im kommenden Jahr auf Herbolzheim. Foto: Siegfried Gollrad

HERBOLZHEIM. Das Herbolzheimer Festprogramm für das Jubiläum "200 Jahre Stadtrechte" im kommenden Jahr steht. Geplant sind mehrere Veranstaltungen. Die Höhepunkte sind der Festakt am 27. Januar und das Jubiläumswochenende von 2. bis 4. Juli mit einer Gewerbeausstellung in der Hauptstraße, einer Präsentation von historischen Bildern und Exponaten aus der Stadtgeschichte sowie eine Wanderausstellung des Christophoruswerks Niederrimsingen. Bereichert werden die Festivitäten von musikalischen Darbietungen.

Der grobe Rahmen steht. Einzelheiten, insbesondere die Frage, wie sich die örtlichen Vereine einbringen wollen, müssen noch besprochen werden. Dazu findet am Donnerstag, 17. Dezember um 19 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine Sitzung des Festausschusses unter Beteiligung von Vereinsmitgliedern ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel