Account/Login

Nachteilige Beeinflussung verboten

BZ-SERIE: Wie sollen Glastheken geputzt werden, damit Brot und Käse, Fisch und Fleisch keine Reinigungsmittel abkriegen?.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Würstchen im Sprühnebel, Käse mit zartem Seifenaroma, Kuchen, garniert mit Putzmitteltropfen - all dies werde regelmäßig in Freiburger Lebensmittelgeschäften angeboten, behauptet ein BZ-Leser. Nämlich dann, wenn Mitarbeiter ihre Glastheke mit einem Reinigungsmittel besprühten, das sich dabei als feiner Nebel auf die Waren lege. Falls es stimmt: Ist das erlaubt? Bestehen Gefahren für die Gesundheit?

"Es ist nicht zulässig, Lebensmittel nachteilig zu beeinflussen", stellt Helmut Fehr, Leiter des Wirtschaftskontrolldienstes ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel