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Wer einen neuen Fußboden verlegen lässt, kann sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Allerdings sollte die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Foto: Markus Scholz/dpa
Die Wände müssen gestrichen, die Wohnung geputzt, das Dach neu gedeckt werden. Die Rechnungen dafür sind in vielen Fällen von der Steuer absetzbar. Die Regelungen hat das Bundesfinanzministerium gerade aktualisiert. ...