Nach der Pleite in die Haft

Viereinhalb Jahre Gefängnis für K-&-P-Gründer, Bewährungsstrafen für die anderen Angeklagten.  

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BAD SÄCKINGEN. Zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Betrugs und Bankrotts verurteilte die 22. Große Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts gestern den Gründer und Aufsichtsratsvorsitzenden der Finanzdienstleistungsgruppe Kunzelmann & Partner AG (K & P AG). Bewährungsstrafen gab es für die vier weiteren Angeklagten.

So wurde die Ehefrau des Firmengründers wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft zur Bewährung verurteilt, außerdem muss sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eineinhalb Jahre Haft zur Bewährung und 2000 Euro Geldbuße wegen Beihilfe zum Betrug, zur ...

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