Prozess um Gefängnisausbruch
Mutmaßlicher Helfer bei Gefängnisausbruch bei Bruchsal bestreitet, Mörder bei Flucht unterstützt zu haben
Trotz Bewachung türmt ein Häftling bei einem Ausgang aus der JVA Bruchsal, monatelang fehlt jede Spur von ihm. Was ein möglicher Fluchthelfer zu Prozessbeginn dazu sagt.
dpa
Di, 14. Jan 2025, 20:00 Uhr
Südwest
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Mehr als ein Jahr nach der Flucht eines verurteilten Mörders bei einem Ausgang in Rheinland-Pfalz hat ein mutmaßlicher Komplize den Vorwurf der Gefangenenbefreiung zurückgewiesen. Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Landau/Pfalz ein, er kenne den Geflohenen aus gemeinsamer sechsjähriger Haft in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Er habe ihn aber nicht in seinem Plan bestärkt und sei auch nicht an dessen Flucht beteiligt gewesen, bekräftigte der 46-Jährige in einer selbst vorgelesenen Erklärung. "Ich bin nicht so abenteuerlich."
Der Fall hatte die Öffentlichkeit monatelang in Atem gehalten. Trotz einer elektronischen Fußfessel und der Aufsicht von zwei JVA-Bediensteten war der verurteilte Mörder am 30. Oktober 2023 während eines Ausgangs am Sollachsee bei Germersheim (Pfalz) in ein Waldgebiet geflohen. Die Fußfessel wurde kurz darauf im Stadtgebiet gefunden.
Festnahme in Moldau
Der Angeklagte soll an einem Treffpunkt auf den Häftling der JVA Bruchsal gewartet und in seinem Auto den damals 43 Jahre alten Gefangenen durch Tschechien nach Polen gebracht haben. Der Entflohene wurde am 28. Juli 2024 von Zielfahndern in der südosteuropäischen Republik Moldau festgenommen. Der Deutsch-Kasache muss eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der mutmaßliche Fluchthelfer aus dem Kreis Germersheim war mit Handschellen von zwei Justizbeamten in den kleinen Gerichtssaal 213 geführt worden. Der Mann schilderte zunächst seine Lebensumstände als geschiedener Vater von fünf Kindern. Eine Heizungsbauerlehre in Mannheim habe er nicht beendet und Schulden aus einer Insolvenz. Von dem Haftbefehl sei er "aus dem Leben gerissen worden". Der Staatsanwaltschaft warf er "Unterstellungen" vor.
Er würde niemals am Telefon mit einem Häftling einen Fluchtplan besprechen, weil er wisse, dass die Gefängnisleitung Gespräche mithören könne, sagte er. Werkzeug zur Beseitigung der Fußfessel habe sich der Entflohene selbst besorgen können. Er sei auch nicht der "Taxifahrer" für den Mann gewesen. Ja, er habe den Entflohenen in Tschechien getroffen, dies sei aber seines Wissens nicht strafbar. Dem Angeklagten wird auch Vollstreckungsvereitelung vorgeworfen. Der Prozess soll am 3. Februar fortgesetzt werden, dann mit ersten Zeugen. Der Häftling hatte sich bei seinem damaligen Ausgang mit seiner Frau und seinen Kindern getroffen. Es war den Behörden zufolge die achte Ausführung in Begleitung gewesen. An einem Baggersee sei dem Mann dann die Flucht gelungen, hieß es.
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