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Mutige werden geschützt

Wer Missstände im Betrieb bei Behörden meldet, soll vor Sanktionen des Chefs sicher sein.  

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BERLIN. Die Bundesregierung plant eine Regelung zum Schutz von sogenannten "whistleblowern". Künftig sollen Arbeitnehmer, die ihre Firma bei den Behörden verpfeifen, in vielen Fällen ausdrücklich vor Kündigung oder anderen Sanktionen geschützt sein. Eine entsprechende Regelung soll unter der Überschrift Anzeigerecht als neuer Paragraph 612a ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden.

Ein Formulierungsvorschlag, der dieser Zeitung vorliegt, sieht vor, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich zuerst seine Vorgesetzten informieren muss, wenn er konkrete Anhaltspunkte auf ...

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