Prozess am Landgericht
Münsterwurstprozess: Urteil gegen Metzger in der Berufung abgemildert
Ein alteingesessener Metzger aus Freiburg, der vor zwei Jahren vom Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, war in der Berufung am Landgericht: Statt 70 000 muss er nur 17 000 Euro bezahlen. Der 58-Jährige hatte mehreren Münsterwurstständen zu niedrige Rechnungen ausgestellt.
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