Karlsruhe sieht keinen ausreichenden Grund, den mutmaßlichen Terrorhelfer in U-Haft zu stecken.
KARLSRUHE. Es gehört zu den "bedeutsamsten Verfahrensgarantien", dass ein ausgesetzter Haftbefehl nur bei Vorliegen neuer Umstände wieder in Kraft gesetzt wird. Mit dieser Begründung ordnete das ...