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Motassadeq kann in Freiheit warten

Christian Rath
  • Do, 09. Februar 2006
    Deutschland

     

Karlsruhe sieht keinen ausreichenden Grund, den mutmaßlichen Terrorhelfer in U-Haft zu stecken.

KARLSRUHE. Es gehört zu den "bedeutsamsten Verfahrensgarantien", dass ein ausgesetzter Haftbefehl nur bei Vorliegen neuer Umstände wieder in Kraft gesetzt wird. Mit dieser Begründung ordnete das ...

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