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Mitjas Mörder kommt nie wieder frei

Im Prozess um den Tod des Neunjährigen ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.  

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LEIPZIG (dpa). Nahezu regungslos und mit gesenktem Blick lässt Uwe K. das Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Gespannte Stille herrscht am Dienstag im größten Saal des Landgerichts Leipzig, als der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf das Urteil im Mitja-Prozess verliest: lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung – die höchstmögliche Strafe.

Einige der Zuhörer, unter ihnen die Tante des getöteten Neunjährigen, atmen hörbar auf. Uwe K. wirkt gefasst. Ruhiger als bei den Plädoyers, bei denen seine Augenlider nervös flackerten. Aufmerksam verfolgt der 43-Jährige die ...

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