Bundesarbeitsgericht
Mitarbeiter von Krematorien dürfen Zahngold nicht behalten
Die Mitarbeiter von Krematorien dürfen das Zahngold der eingeäscherten Personen nicht an sich nehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Fall aus Hamburg.
Fr, 22. Aug 2014, 0:00 Uhr
Panorama
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