Mit Sturmgewehr zum Einkaufen
Mann aus Stein wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu Geldstrafe verurteilt.
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BAD SÄCKINGEN. Es muss dem 23-jährigen Schweizer gehörig in die Glieder gefahren sein, als er die Anklageschrift aus Deutschland zugestellt bekam. Von einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz war darin die Rede. Auch die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers dürfte nicht unbedingt beruhigend auf ihn gewirkt haben. Am Ende der Verhandlung vor dem Schöffengericht Bad Säckingen war der Angeklagte einfach nur froh, nicht ins Gefängnis zu müssen.
Das Gericht unter Vorsitz von Direktorin Margarete Basler erkannte auf einen minderschweren Fall und beließ es bei einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro wegen vorsätzlicher unerlaubter ...