Mit lachendem und weinendem Auge
Der Ortenaukreis sieht das Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht mit gemischten Gefühlen.
ORTENAU (pb). Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht man im Landratsamt das Scheitern des Zuwanderungsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Einerseits hatte man gehofft, mittelfristig - aber erst nach 2003 - weniger Spätaussiedler unterbringen zu müssen. Andererseits wäre die Verwaltung auf die Umsetzung des neuen Ausländerrechts gar nicht vorbereitet gewesen.
"Im Januar wäre das Chaos ausgebrochen", sagt Michael Loritz, Dezernatsleiter im Landratsamt. Nicht nur im Ortenaukreis, nirgends sei man für das neue Ausländerrecht so richtig präpariert. Das bedeutet nämlich ...