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Krebstherapie

Misteln muss die Krankenkasse nicht bezahlen

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, anthroposophische Mistelpräparate in der Krebstherapie zu finanzieren. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (Az: B 1 KR 30/15 R).  

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Medikamente aus Misteln muss die Krankenkassen nur in bestimmten Fällen erstatten. Foto: dpa
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