Krankenkassen sind nicht verpflichtet, anthroposophische Mistelpräparate in der Krebstherapie zu finanzieren. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (Az: B 1 KR 30/15 R).
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Geklagt hatte eine Frau aus Baden-Württemberg. Bei ihr war 2007 Brustkrebs festgestellt worden, der noch im selben Jahr chirurgisch entfernt wurde. In der Folge erhielt sie von ihrem ...