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Missbrauch ist selten

  • Do, 13. April 2006
    Wirtschaft

     

Arbeitslosengeld-II-Arbeitsgemeinschaften prüfen, ob Arbeitslose zu Unrecht Unterstützung beziehen.

FREIBURG. Im Kampf gegen Leistungsmissbrauch beim Arbeitslosengeld setzen die Behörden auf den Kollegen Computer. Per Datenabgleich mit den Krankenkassen wird ermittelt, wer zu Unrecht Arbeitslosengeld II (Alg II) bezieht. Diese Missbrauchsquote liegt, wie erste Ergebnisse aus Südbaden zeigen, deutlich unter zehn Prozent.

Für die Betreuung der Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind, sind mittlerweile nicht mehr die Arbeitsagenturen zuständig. Seit den Hartz-Reformen nehmen sich Arbeitsgemeinschaften aus Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit und der ...

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