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Mildes Urteil nach Missbrauch

BZ-Plus 19-Jähriger hat sich an elfjährigem Jungen vergangen.  

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OFFENBURG. Ein 19-Jähriger hat im Juni 2019 im Stegermattbad in Offenburg einen Elfjährigen sexuell schwer missbraucht. Nur weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt und aufrichtig Reue gezeigt hat, weshalb dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart blieb, sah das Jugendschöffengericht von einer Haftstrafe ab. Der Angeklagte wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zum milden Urteil trug dessen verkorkste Jugend bei: Seit dem sechsten Lebensjahr hat er unzählige Heime und die Psychiatrie durchgemacht, von der Familie lebt er getrennt.

Alle sahen es genau so wie der Kriminalhauptkommissar aus Rastatt, der bald nach der Tat die Vernehmungen führte und als Zeuge geladen war. Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Offenburg sagte er über den Angeklagten: "Den klassischen Straftäter sehe ich in ihm ...

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