Exorzismus-Prozess
Milde Strafen nach Teufelsaustreibung
Nach dem Tod einer angeblich von Dämonen besessenen 41-Jährigen in einem Frankfurter Hotel muss nur die Hauptangeklagte in Haft.
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FRANKFURT (dpa). Es ist ein unerwartet mildes Urteil in einem aufsehenerregenden Prozess. Im Frankfurter Exorzismus-Fall wurden am Montag die Urteile gesprochen – und nur die Hauptangeklagte muss ins Gefängnis. Aber nicht wegen Mordes, wie noch zu Beginn des Prozesses von der Staatsanwaltschaft gefordert.
Was tatsächlich im Dezember 2015 in dem Zimmer eines Frankfurter Luxushotels geschah, konnte auch im Verlauf der Verhandlung nicht komplett rekonstruiert werden. Sicher ist nur, dass eine 41-Jährige Südkoreanerin dabei starb. Offenbar glaubten ihre südkoreanischen Verwandten, dass die Frau vom ...