Account/Login

Mietspiegel-Zuschläge einkassiert

Das Landgericht hat in Sachen Mietspiegel entschieden, dass einige der dort erhobenen Zuschläge juristisch nicht haltbar sind  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Spieglein, Spieglein: Wer zahlt die höchsten Mieten?   | Foto: Ingo Schneider
Spieglein, Spieglein: Wer zahlt die höchsten Mieten? Foto: Ingo Schneider

Seit der neue Mietspiegel gilt, geht’s rund: Im vergangenen Jahr haben mehr als 400 Mieterinnen und Mieter – davon über 100 der Stadtbau – gegen die Erhöhung ihrer Mieten am Amtsgericht geklagt (die BZ berichtete). Ein Großteil der Prozesse wurde zugunsten der Vermieter entschieden, bei anderen einigten sich die Parteien. Doch es gab auch einige strittige Fälle, die zur Berufung beim Landgericht landeten. Dieses hat nun Zuschläge abgelehnt, die aufgrund des Mietspiegels erhoben wurden und damit für eine neue rechtliche Situation gesorgt. Das hat Folgen für Vermieter.

Am 15. Januar war einiges los bei der 3. Zivilkammer des Landgerichts: In zwölf Verfahren ging es um Mieterhöhungen auf Grundlage des Mietspiegels. In allen Fällen hatten die Mieter ihre Mieterhöhungen nicht akzeptiert. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel