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Mieterhöhung und Modernisierung

GASTBEITRAG: Seit 1. Januar gilt eine verschärfte Mietpreisbremse (Teil II) / Umlegbare Kosten gesenkt, vereinfachtes Verfahren.  

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Wohnungsmodernisierungen heben den Wohnkomfort, erhöhen aber auch die Kosten.   | Foto: zitze (Fotolia.com)
Wohnungsmodernisierungen heben den Wohnkomfort, erhöhen aber auch die Kosten. Foto: zitze (Fotolia.com)

Neben den bereits im letztwöchigen Beitrag behandelten Auskunftspflichten des Vermieters betreffen die Mietrechtsänderungen seit 1.1.2019 die Mieterhöhung nach einer Modernisierung.

Eine wichtige Änderung ist zum einen die Herabsetzung des Prozentsatzes der jährlich umlegbaren Modernisierungskosten von 11 auf 8 Prozent, wenn die Modernisierung nach dem 1.1.2019 angekündigt wird. Wurde für 2019 eine Modernisierung bis zum 31.12.2018 angekündigt, kann der Vermieter nach den ...

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