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Meuterer müssen hinter Gitter

  • Di, 08. April 2003
    Waldshut-Tiengen

     

Landgericht verhängt im Ausbrecherprozess Haftstrafen.

WALDSHUT-TIENGEN (sts). Mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren und drei Monaten ging vor dem Landgericht Waldshut der Prozess gegen die sieben Männer zu Ende, die sich wegen Gefangenenmeuterei vor der ersten Großen Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Seyffert verantworten mussten. Das Gericht blieb damit zum Teil wesentlich unter den von Staatsanwalt Mezler geforderten, bis zu viereinhalb Jahren Haft reichenden Strafen.

Der Prozess endete, wie er begonnen hatte: Die Sicherheitsvorkehrungen waren auch am letzen der acht Verhandlungstage enorm. Wer jedoch ebenso "martialische" Strafen erwartet hatte, sah sich getäuscht: Die Kammer korrigierte die Strafanträge ...

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