Metall im Rucksack weggeschleppt
Schöffengericht Bad Säckingen verurteilt einen 37-Jährigen wegen Diebstahls in 400 Fällen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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SCHOPFHEIM/BAD SÄCKINGEN. Ein 37 Jahre alter Anlagenmechaniker wurde vom Schöffengericht Bad Säckingen wegen Diebstahls in 400 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Aus rechtstechnischen Gründen waren zwei Gesamtstrafen von einem und zwei Jahren zu bilden. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Sein 27 Jahre alter Mitangeklagter kassierte wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in drei Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.Die Staatsanwaltschaft warf dem Hauptangeklagten vor, er habe im großen Stil ...