Messerstich in den Hals
Noch eine gefährliche Körperverletzung oder schon ein versuchter Totschlag? / Prozess geplatzt.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
STAUFEN. Was geht in einem Menschen vor, der während der Fahrt in einem Sammeltaxi plötzlich ein Springmesser zieht, es seinem Sitznachbarn in die Brust stößt, sich anschließend vorbeugt und es dem vor ihm sitzenden Beifahrer seitlich in den Hals sticht? Wollte er die beiden Mitfahrer nur verletzen oder gar töten? Antworten auf diese Fragen versuchte jetzt das Amtsgericht in Staufen zu geben - und musste passen. Das Verfahren platzte.
Es geschah am 8. September 2003. Ein Schüler aus Staufen hatte telefonisch für 22.50 Uhr ein Sammeltaxi zum Bahnhof Bad Krozingen gerufen. Ein zweiter Kunde wartete bereits. Nachdem die beiden Fahrgäste eingestiegen waren, trat ein 52-jähriger Mann hinzu. Er wollte nach Staufen und durfte zusteigen. Der Fahrer erklärte, dass er ...