Messerstich aus Verzweiflung
Aus versuchtem Totschlag wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung / 18 Monate auf Bewährung.
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Der Stich mit dem Messer nach seiner ehemaligen Lebensgefährtin war kein versuchter Totschlag, sondern eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Mit diesem Urteil und einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten hat das Schwurgericht gestern einen 51-Jährigen aus Freiburg nach vier Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.
Am Abend des 3. November 2003 hatte der Angeklagte gegen 21 Uhr mit einer schnellen Stichbewegung der linken Hand, in der er ein spitzes Kabelmesser hielt, ein Loch in das T-Shirt seiner ehemaligen Freundin gestochen. Auf der Haut hatte die Messerspitze eine ...