Gefahr für die Verfassung?

Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.  

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Bei einer Demonstration in Leipzig im August 2024 fordern Teilnehmer ein AfD-Verbot. (Archivbild) Foto: Sebastian Willnow/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Berlin (dpa) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. "Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden", heißt es in einer Mitteilung des Instituts. 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es wird vom Bundestag finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

Partei hat sich seit 2023 "weiter radikalisiert"

Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. "Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert", heißt es in der Mitteilung des DIMR. 


Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt spricht sich klar dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über einen Bundestagsantrag zu einem AfD-Verbotsverfahren zu entscheiden. "Die AfD hetzt zunehmend offen gegen Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, und greift unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv an", sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Sie fügte hinzu: "In der kommenden Sitzungswoche müssen wir als Bundestag Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie übernehmen und den Weg nach Karlsruhe ebnen."

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Mit ihrer Vorlage will die parteiübergreifende Gruppe einen entsprechenden Bundestagsbeschluss erreichen. Ob der Antrag eine Mehrheit finden wird, ist offen. 

Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

Abgeordnete um die Grünen-Politikerin Renate Künast haben im Bundestag einen anderen Antrag eingebracht. Dieser sieht zunächst eine Beauftragung von Gutachtern durch die Präsidentin des Bundestags vor. Diese sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller erst die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags prüfen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

© dpa‍-infocom, dpa:250122‍-930‍-351389/1

Schlagworte: Renate Künast, Katrin Göring-Eckardt

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