Meist geringe Kürzungen
In weniger als der Hälfte der Fälle gab es härtere Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher.
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EMMENDINGEN. "Sanktionen sind kein geeignetes Mittel, um Hartz-IV-Empfänger in Arbeit zu bringen." Diese klare Aussage trifft Heinz Disch, Geschäftsführer des Emmendinger Jobcenters, vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 5. November. Darin hatte das höchste Gericht Sanktionen, die für Arbeitslose eine Kürzung der Regelleistung um 60 Prozent und mehr bedeuten, für verfassungswidrig erklärt.
Auch das Emmendinger Jobcenter hat in der Vergangenheit Verstöße von Hartz-IV-Beziehern gegen Vereinbarungen mit unterschiedlichen Auswirkungen geahndet. Im zurückliegenden Jahr (von August 2018 bis zum Juli 2019) ...