Account/Login

Mehr Spielraum für Gern

Der Rechtsdirektor muss sich künftig seine Arbeiten nur noch bedingt zuweisen lassen  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Professor Gern   | Foto: bz
Professor Gern Foto: bz

LAHR. Was sind amtsangemessene Tätigkeiten für einen "herausgehobenen juristischen Sachbearbeiter", der im Monat mit gut 5800 Euro Salär nach Hause geht? Diese Hausaufgabe hatte die Stadtverwaltung Lahr in den vergangenen Wochen bezogen auf den ehemaligen Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Professor Alfons Gern, zu erledigen. Den Auftrag gegeben hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Antwort heißt ganz kurz gesagt: Mehr Freiheit bei der Aufgabenerledigung.

In der Hauptsache hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Gern keinen Anspruch hat, auf seine Tätigkeit als Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung zurückzukehren. Die Stadt hatte ihm die Leitung des Amtes entzogen, weil man aus Kostengründen mehrere ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel