Mehr Spielraum für Gern
Der Rechtsdirektor muss sich künftig seine Arbeiten nur noch bedingt zuweisen lassen
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LAHR. Was sind amtsangemessene Tätigkeiten für einen "herausgehobenen juristischen Sachbearbeiter", der im Monat mit gut 5800 Euro Salär nach Hause geht? Diese Hausaufgabe hatte die Stadtverwaltung Lahr in den vergangenen Wochen bezogen auf den ehemaligen Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Professor Alfons Gern, zu erledigen. Den Auftrag gegeben hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Antwort heißt ganz kurz gesagt: Mehr Freiheit bei der Aufgabenerledigung.
In der Hauptsache hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Gern keinen Anspruch hat, auf seine Tätigkeit als Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung zurückzukehren. Die Stadt hatte ihm die Leitung des Amtes entzogen, weil man aus Kostengründen mehrere ...