Mehr Rechte für die Mieter
Bundesgerichtshof: Bewohner kann nicht gezwungen werden, in eine kleinere Wohnung zu ziehen.
Anja Semmelroch (dpa)
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Größere Balkone, besserer Dämmschutz, der Fahrstuhl fährt wieder. Das Haus ist jetzt schöner, keine Frage. Aber nicht alle Mieter können sich das auch leisten. Kann ein Hartz-IV-Empfänger trotz Mieterhöhung um 240 Euro bleiben? Darüber hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch zu entscheiden (Az. VIII ZR 21/19).
Um was genau geht es?Die Vermieterin hat das Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1929 auf Vordermann bringen lassen. Fassade und oberste Geschossdecke wurden gedämmt, die Balkone auf etwa fünf Quadratmeter vergrößert. Ein vor Jahrzehnten stillgelegter Fahrstuhl ist nun wieder in Betrieb. Die Kosten ...