Mehr Kontrolle in der Pflege
Neues Heimgesetz schreibt unangemeldete Besuche vor / Land investiert weiter direkt in Kliniken.
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STUTTGART. Bisher war der Bund für die gesetzliche Regelung von Pflegeheimen zuständig, nach der Föderalismusreform sind es die Länder. Das Kabinett verabschiedete gestern den Gesetzentwurf für Baden-Württemberg.
"Mit dem Heimgesetz wollen wir den Schutz der Bewohner gewährleisten, ihre Rechte stärken, und die Qualität der Betreuung sichern", sagten Ministerpräsident ...